Sowohl Gemeinderäte als auch Kreisräte sind nicht für alles zuständig. Jeder hat einen Wirkungskreis. Wie man an den Namen Gemeinde / Stadtrat erkennen kann , ist deren direktes Wirkungsgebiet die Gemeinde für die Sie gewählt wurden. Der Landkreis umfasst in seiner Zuständigkeit eine andere Ebene, hier geht es um Aufgaben die alle Gemeinden eines Landkreises betreffen.
Machen sich die Kandidierenden vorher Gedanken wo sie wirken werden und wo nicht ?
Wer zur wiederwahl antritt, durfte kennenlernen was in seinen Bereich fällt. Für die möglichen „neuen“ heißt es entweder vorher Informationen sammeln oder bei Mandatserteilung versuchen hineinzufinden in den Betrieb.
Die Gemeinde ist die unterste Ebene der öffentlichen Verwaltung. Der Wirkungskreis besteht vor allem aus örtlichen Entscheidungen innerhalb des Rahmens der Gesetze. Er ist sehr nah am täglichen Leben und damit interessant für jene die etwas vor Ort bewirken wollen. Aber: während die Anfänge der Bildungslaufbahn von zB Kindergarten und Grundschule zu den Gemeinden gehören, ist der weitere Weg über Realschule/Gymnasium und Berufsschulen bei den Landkreisen verortet. Ähnlich beim Verkehr wo örtliche Strassen zur Gemeinde gehören und Kreisstrassen zum Kreis, wo ÖPNV oft vom Kreis organisert ist auch wenn eine Gemeinde den Auftrag erteilt.
Der Landkreis befasst sich mit Einrichtungen für mehrere Gemeinden. Zudem ist er ein Teil des Staates mit staatlichen Aufgaben. Kreisfreie Gemeinden können mehr selbst bestimmen, als Gemeinden innerhalb eines Landkreises. Deshalb würde zB die Große Kreisstadt Landsberg eine Entscheidung im Bauwesen regeln können ohne vom Landkreis überstimmt zu werden während ein Markt zwar selbst handeln darf aber den Kreis als darüber liegenden Entscheider hat und es vorkommen kann das betroffene versuchen etwas vom Kreis zu bekommen was die Gemeinde verweigerte.
Zu bedenken ist : was International und National, was für das Bundesland gilt, bindet auch die Wirkungskreise der Mandate einer Kommunalwahl.
Trete ich an um im Feld „Mobilität “ zu wirken, muß mir bewusst sein das es keine völlige Gestaltungsfreiheit gibt sondern eine STVO für alle, muß ich damit arbeiten das ich kein “ Muster “ keine “ Schablone für alle “ sein kann . Hat mein Thema Auswirkungen , weil zB ein Wettbewerb zwischen Gemeinden entstehen kann , sollte ich vielleicht keinen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen. Man sollte die Grenzen die es gibt kennen.
Einen Rahmen bilden die langfristigen Pläne und die Konzepte. Auch diese können einschränken was ich als Mandatsträger bewirken kann, weil es dort Beschlüsse geben wird die auf viele Jahre gerichtet sind und mein Wirken auf etwas, das nur pro Jahrzent neu geschrieben wird, bei einer Normalen Mandatszeit von 6 Jahren nicht unbedingt genau in den Zeitraum meiner Tätigkeit fallen muß.
Der Wirkungskreis ist erlernbar. Er wird sich vermutlich kaum ändern. Er ist nur einer der vielen Rahmen um die Tätigkeit herum. Wer vorbereitet sein will sollte sich einlesen wo sein Wrikungskreis jeweils sein wird um nicht enttäuscht zu werden.