Schlagwort-Archiv: Wirkungskreis

Welcher Bereich liegt im Zugriff der Räte ?

Machen sich die Kandidierenden vorher Gedanken wo sie wirken werden und wo nicht ?

Wer zur wiederwahl antritt, durfte kennenlernen was in seinen Bereich fällt. Für die möglichen „neuen“ heißt es entweder vorher Informationen sammeln oder bei Mandatserteilung versuchen hineinzufinden in den Betrieb.

Der Landkreis befasst sich mit Einrichtungen für mehrere Gemeinden. Zudem ist er ein Teil des Staates mit staatlichen Aufgaben. Kreisfreie Gemeinden können mehr selbst bestimmen, als Gemeinden innerhalb eines Landkreises. Deshalb würde zB die Große Kreisstadt Landsberg eine Entscheidung im Bauwesen regeln können ohne vom Landkreis überstimmt zu werden während ein Markt zwar selbst handeln darf aber den Kreis als darüber liegenden Entscheider hat und es vorkommen kann das betroffene versuchen etwas vom Kreis zu bekommen was die Gemeinde verweigerte.

Trete ich an um im Feld „Mobilität “ zu wirken, muß mir bewusst sein das es keine völlige Gestaltungsfreiheit gibt sondern eine STVO für alle, muß ich damit arbeiten das ich kein “ Muster “ keine “ Schablone für alle “ sein kann . Hat mein Thema Auswirkungen , weil zB ein Wettbewerb zwischen Gemeinden entstehen kann , sollte ich vielleicht keinen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen. Man sollte die Grenzen die es gibt kennen.

Der Wirkungskreis ist erlernbar. Er wird sich vermutlich kaum ändern. Er ist nur einer der vielen Rahmen um die Tätigkeit herum. Wer vorbereitet sein will sollte sich einlesen wo sein Wrikungskreis jeweils sein wird um nicht enttäuscht zu werden.